ÿþ<html> <head> <title>Anlage12</title> </head> <body bgcolor="#130048" text="lightskyblue" link"lightskyblue" vlink="lightskyblue" alink="beige"> <h1> <center> <font color="firebrick"> Anlage 12 </font> </center> </h1> <hr> <p> Bundestagsverbot 10.12.1835<br> <p> Nachdem sich in Deutschland in neuerer Zeit, und zulezt unter der Benennung  das junge Deutschland oder  die junge Literatur eine literarische Schule gebildet hat, deren Bemühungen unverholen dahin gehen, in belletristischen, für alle Klassen von Lesern zugänglichen Schriften die christliche Religion auf die frechste Weise anzugreifen, die bestehenden socialen Verhältnisse herabzuwürdigen und alle Zucht und Sittlichkeit zu zerstören: So hat die deutsche Bundes Versammlung  in Erwägung, daß es dringend nothwendig sei, diesen verderblichen, die Grundpfeiler aller gesezlichen Ordnung untergrabenden Bestrebungen durch Zusammenwirken aller Bundes Regierungen sofort Einhalt zu thun, und unbeschadet weiterer, vom Bunde oder von den einzelnen Regierungen zur Erreichung des Zweckes nach Umständen zu ergreifenden Maßregeln sich zu nachstehenden Bestimmungen vereinigt:<br> 1) Sämmtliche deutsche Regierungen übernehmen die Verpflichtung, gegen die Verfasser, Verleger, Drucker und Verbreiter der Schriften aus der unter der Bezeichnung,  das junge Deutschland oder  die junge Literatur bekannten literarischen Schule, zu welcher namentlich Heinrich Heine, Karl Gutzkow, Heinrich Laube, Ludolf Wienbarg und Theodor Mundt gehören, die Straf- und Polizei Geseze ihres Landes, so wie die gegen den Mißbrauch der Presse bestehenden Vorschriften, nach ihrer vollen Strenge in Anwendung zu bringen, auch die Verbreitung dieser Schriften, sei es durch den Buchhandel, durch Leihbibliotheken oder auf sonstige Weise, mit allen ihnen gesezlich zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern.<br> 2) Die Buchhändler werden, hinsichtlich des Verlags- und Vertriebs der oben erwähnten Schriften, durch die Regierungen in angemessener Weise verwarnt, und es wird ihnen gegenwärtig gehalten werden, wie sehr es in ihrem wohlverstandenen eigenen Interesse liege, die Maßregeln der Regierungen gegen die zerstörenden Tendenz jener literarischen Erzeugnisse auch ihrer Seits, mit Rücksicht auf den von ihnen in Anspruch genommenen Schuz des Bundes, wirksam zu unterstützen.<br> 3) Die Regierung der freien Stadt Hamburg wird aufgefordert, in dieser Beziehung insbesondere der Hoffmann- und Campeschen Buchhandlung zu Hamburg, welche vorzugsweise Schriften obiger Art in Verlag und Vertrieb hat, die geeignete Verwarnung zugehen zu lassen.<br> <p> Aus: Hauschild, Verboten! Das Junge Deutschland 1835 S. 42f.<br> <hr> <font size=-1> &copy; 06.10.2004 by ARATOS. </font> </body> </html>